Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | Anträge |
Antragsteller*in: | KV Rendsburg-Eckernförde (dort beschlossen am: 24.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.09.2019, 08:46 |
L 1: Raumordnungsverfahren für geplante Bauschuttdeponie in Kosel/Gammelby einleiten
Antragstext
Raumordnungsverfahren für geplante Bauschuttdeponie in Kosel/Gammelby einleiten
Der Landesparteitag fordert die Landesregierung dazu auf, ein
Raumordnungsverfahren für die geplante Deponie der Klasse 1 in Kosel/Gammelby im
Kreis Rendsburg-Eckernförde einzuleiten. Die Landtagsfraktion und der
Umweltminister werden aufgefordert, sich für dieses Anliegen einzusetzen.
Begründung
Die geplante Bauschuttdeponie in Kosel/Gammelby im Kreis Rendsburg-Eckernförde soll nach dem bisherigen Stand der Planung die größte in Schleswig-Holstein werden. Das in Frage stehende Areal liegt unmittelbar zwischen zwei Flächen des FFH-Gebietes „Großer Schnaaper See, Bültsee und anschließende Flächen“ und direkt angrenzend an die Landschaftsschutzgebiete „Hüttener Vorland“ und „Windebyer Noor und Schnaaper Seen“, sowie an das Naturschutzgebiet „Bültsee und Umgebung“. Der geplante Deponiestandort liegt zudem im Schwerpunktraum des landesweiten Biotopverbundsystems und mitten auf der „Toteisseen-Achse“ zwischen Schlei und Ostsee (hydrologisch miteinander verbundene Grundwasserseen). Nach dem Entwurf des Landesentwicklungsplans liegt das Areal auch im Entwicklungsraum „Tourismus und Erholung“, sowie direkt im Naturpark Schlei und am Rande des Naturparks Hüttener Berge. Es ist davon auszugehen, dass die Errichtung einer Bauschuttdeponie mit einer geplanten Höhe von mindestens 17m über Geländeniveau und einer Größe von 10 Hektar einen erheblichen Eingriff in die umliegende empfindliche Natur darstellen wird. Auf den betroffenen Flächen wurde bislang Sand und Kies abgebaut und nur wegen des vorrangig behandelten Rohstoffabbaus wurde der Bereich nicht ebenfalls zum FFH-Gebiet erklärt. Laut Genehmigungsunterlagen müsste nun, nach Beendigung des Kiesabbaus, die Renaturierung erfolgen – nur unter dieser vertraglichen Zusicherung wurden die Verlängerungsanträge von Gemeinden und Behörden genehmigt.
Aufgrund der überörtlichen Raumbedeutsamkeit der Maßnahme hat die Gemeinde Kosel das Land dazu aufgefordert, ein Raumordnungsverfahren einzuleiten. Im Raumordnungsverfahren werden Vorhaben zu einem möglichst frühen Zeitpunkt unter überörtlichen Gesichtspunkten überprüft und dazu untereinander und mit den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmt. Des Weiteren werden nach §15 Absatz 1 Satz 3 ROG landesweit ernsthaft in Betracht kommende Standortalternativen geprüft, um die Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten.
Die zuständige Landesplanungsbehörde hat sich trotz Antrags der Gemeinde Kosel gegen die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens ausgesprochen. Ein Rechtsanspruch auf eine Durchführung besteht nicht. Mit der Aussage der Landesplanungsbehörde, bei einer nur 10ha großen Deponie mangele es an wirtschaftlicher Angemessenheit für eine Standortalternativenprüfung, ist nicht der Tatsache Rechnung getragen, dass aufgrund der Besitzverhältnisse mit Erweiterungs- und Verlängerungsanträgen für diesen Standort zu rechnen ist. Aus umweltpolitischer Sicht ist eine Deponie am vorgesehenen Standort aufgrund der zu erwartenden Eingriffe in die Natur durch Lärm, Staub, Veränderung des Landschaftsbilds, sowie der Gefährdung des Grundwassers und der Oberflächengewässer mit unmittelbarer großflächiger Verbreitung von Schadstoffen über die Toteisseenachse, nicht tragbar. Darum fordern wir die Landesregierung auf, ein Raumordnungsverfahren zu ermöglichen und bitten die Landtagsfraktion und den Umweltminister um Unterstützung dieses Anliegens.
Unterstützer*innen
Zustimmung
- Ole Eggers
Änderungsanträge
- Globalalternative: L 1.1 (Marret Bohn (KV Rendsburg-Eckernförde), Eingereicht)
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